Letzte Meldungen

Hier werden kurzfristig angesetzte Aktivitäten, Terminänderungen oder Veranstaltungen, die nicht im Jahresprogramm zu finden sind, bekannt gegeben.
Es lohnt sich also, öfters auf dieser Seite vorbeizuschauen.

12.02.2012

Wir möchten Sie auf „Dr. Bürkles & Dr. Reinschmidts Papageienwochenende“ hinweisen, das vom 6. bis 8. Juli 2012 im BNA-Schulungszentrum des Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V., Ostendstraße 4, 76707 Hambrücken, stattfindet.
weitere Hinweise siehe auch


23.01.2012

Hinweise auf unseren nächsten Fachvortrag im Herbst 2012.

Dieses Mal legt nicht der Veranstalter das Thema vor, sondern die Teilnehmer selbst!

In unserem Formular haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen über Ihre zu Hause gehaltenen Papageien, Sittiche oder Exoten vorab zu stellen. Unsere Vogelexperten werden sie Ihnen in unserem nächsten Fachvortrag beantworten. Der Termin ist voraussichtlich im November 2012.
Die Themen sind unter anderem Haltung, Futter, Krankheiten bzw. frei wählbare Themen zur Vogelhaltung.


Unser Verein bietet an:

Aufgrund der vielen Nachfragen von Besuchern des Wellensittichvortrages zur art- und fachgerechten Haltung von Wellensittichen und anderen exotischen Vögeln im November vergangenen Jahres, wird den Haltern der Vögel eine Begutachtung durch die Artenschutzvereinigung der Vogelliebhaber Bietigheim-Bissingen e.V. privat und bei Ihnen zu Hause angeboten. Des weiteren werden in einer ca. einstündigen Beratung auch Ratschläge, wie z. B. zur erforderlichen Größe und Einrichtung des Käfiges mit Spielzeug und anderen Beschäftigungsmöglichkeiten, je nach der Art der Vögel, erteilt. Auch der Standplatz des Käfiges spielt eine große Rolle.

Weiter beraten wir Sie über:

• Verabreichung von abwechslungs- und vitaminreichem Futter
• Das richtige Material für die Bedeckung des Käfigbodens
• Unbedingt ein Muß - das Anbietung einer Bademöglichkeit für die Vögel
• Vermeidung von Verhaltensstörungen und Vogelkrankheiten


Bei bestehendem Interesse an dem o. g. Angebot kann ein Termin vereinbart werden mit dem 1. Vorsitzenden Heinz Schrempf, der Artenschutzvereinigung der Vogelliebhaber Bietigheim-Bissingen e.V.

Tel.: 07142 / 31106 (ab 19:00 Uhr) bzw. +49 (157) 74277965
E-Mail: heinz.schrempf at vogelliebhaber-bietigheim-bissingen.de

Angebot: bis 15 km -30,-- € bis 30 km - 50,-- € + Anfahrt 0,20 € / km


06.02.2008

Reisfinken

Ein Hinweis an unsere Vogelzüchter:
Jeder, der Reisfinken züchtet oder hält, muß diese beim
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
melden. Die Vögel sind jedoch beringungsfrei!
Auskünfte hierzu erteilt unser 1. Vorsitzender Heinz Schrempf.

20.01.2008

Der nachfolgende Artikel sollte uns als Halter von exotischen Vögeln eigendlich nachdenklich stimmen. Er geht, hin, zum Verbot der Haltung von exotischen Vogelarten. Wie mehrfach in der Fachpresse berichtet, besteht seit dem 1.07.2007 ein generelles Importverbote von Vögeln, die der Natur entnommen wurden.

Hessen verbietet „gefährliche Wildtiere“
Anakonda und Giftschlangen auf der Liste

Seit dem 9. Oktober 2007 ist in Hessen die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art verboten. Das Neunte Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung enthält auch eine Bestandsschutzregelung.
Als gefährlich eingestuft hat die hessische Landesregierung Tiere, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (§ 43a Abs. 1 Satz 2 HSOG). Zu den betroffenen Tierarten, die in einer Liste zusammengefasst wurden, zählen im wesentlichen:

• 26.06.2007

Gelbwangenamazone

Wie mehrfach in der Fachpresse berichtet, werden wegen des Importverbotes von Vögeln, die der Natur entnommen wurden, (Inkrafttreten ab dem 1.07.2007) die Diebstähle von exotischen Vögeln massiv zunehmen. Die Kleinganoven begehen ihre Diebstähle mit sehr viel Sachverstand im Schutze der Dunkelheit. Tage oder Wochen vorher treten sie als vermeintliche Kunden in Erscheinung und bekunden Interesse an seltenen Vogelarten, um sie danach mit Hilfe ihrer erworbenen Ortskenntnisse zu stehlen. Auch ist es in letzter Zeit häufig vorgekommen, daß erworbene Vögel mit einem ungedeckten Scheck bezahlt wurden. Sie sollten deshalb in Zukunft dem Käufer ein gesundes Mißtrauen entgegenbringen.
Das gleiche trift natürlich auch für den Käufer eines Vogels zu, dessen Herkunftsnachweis nicht eindeutig belegt werden kann, oder dessen Ring fehlt oder unnatürlich beschädigt ist.

Das Gesetz enthält in § 43 a Abs. 2 HSOG auch eine Bestandsschutzregelung, nach welcher ein haltungsverbot nicht für die am 9. Oktober 2007 bereits gehaltenen gefährlichen Tiere gilt, wenn die Haltung bis spätestens zum 30. April 2008 durch den Halter/die Halterin dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich gemeldet wurde. Die Vorschrift gilt auch für die bis zum 8. Oktober 2007 erzeugten Nachkömmlinge. (vg)
www.hmdis.hessen.de
Siehe auch die Pressemitteilungen des Hessischen Ministeriums für Inneres und Sport

Quelle: ZZA 12/2007 S. 42


Letzte Aktualisierung

18.05.2012 um 06:08 Uhr.