Sachkundenachweis Vögel

Am Freitag, dem 06.02.2004, fand um 20.00 - 22.00 Uhr im Schützenhaus in Bissingen das erste von vier Fort- und Weiterbildungsseminaren für das Ablegen des "Sachkundenachweis Vögel statt. Neben der Vermittlung von Grundwissen standen hierbei auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse im Vordergrund.

Der Sachkundenachweis muß abgelegt werden von:
nach 11 des Tierschutzgesetzes jedem, der Tiere hält, züchtet und mit ihnen handelt. Sie beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere.
Auch im 6 der Bundesartenschutzverordnung ist festgeschrieben, daß Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten werden dürfen nur von dem, der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann.

  • wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen

  • wer Tiere zur Schau stellt

  • der gewerbsmäßige Handel

  • gewerbsmäßige Züchter und Halter

Was bedeutet eigentlich "gewerbsmäßig"?

Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:

Reptilien
  • Ein Tierhalter oder Tierzüchter, der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt

Vögel
  • Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und

  • mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder

  • mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder

  • mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden

Generell gilt bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als ~2000 EUR jährlich zu erwarten ist.

Nach 2 des Tierschutzgesetzes ist erforderlich, daß der private Halter eines Tieres über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (noch freiwillig)

nähere Informationen unter
http://www.bna-sachkunde.de

Herr Dipl. Biol. Jürgen Hirt, zuständig für Fort- und Weiterbildung im Bereich des Natur- und Artenschutzes beim Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA), referierte über das neue Tierschutzgesetz, welches im Mai 2002 in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Wir bekamen Einblicke in das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das den weltweiten Handel einen der Hauptgefährdungsgründe für den Bestand wildlebender Tiere und Pflanzen überwacht und beschränkt. Entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit sind die geschützten Arten in drei Anhängen (I III) aufgelistet, die ständig überprüft und alle zwei Jahre auf der WA-Vertragsstaatenkonferenz aktualisiert werden. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) listet in einer ergänzenden Rechtsordnung, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), weitere nur national geschützte Arten auf. Darüber hinaus existieren noch weitere Gesetzestexte, die in Einzelfällen zu beachten sind.

Zu der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für Papageienvögel nach Psittakoseverordnung ist nun noch die Kennzeichnungspflicht nach Bundesartenschutz- verordnung für eine ganze Reihe weiterer Tierarten dazugekommen. Zur Kenzeichnung der Tiere gibt es verschiedene Möglichkeiten. Den Fußring, den Transponder (Mikrochip) oder eindeutige individuelle Merkmale.

Kurz gestreift wurde auch das Tierseuchengesetz.
Anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Krankheiten bei Vögeln:

Anzeigepflichtige Tierseuchen:
  • Klassische Geflügelpest (Avire Influenza)

  • Newcastle-Krankheit (Atypische Geflügelpest)

  • Psittakose

Meldepflichtige Tierkrankheiten:
  • Ornithose

  • Listeriose

  • Tuberkulose

  • Vogelpocken

Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch (d. h. die amtliche Feststellung) einer Tierseuche, sondern bereits der Tierseuchenverdacht.

Zur Anzeige verpflichtet sind:
  • Leiter der Veterinäruntersuchungsämter

  • Leiter der Tiergesundheitsämter oder sonstiger öffentlicher oder privater Untersuchungsämter sowie Tierärzte, die in Ausübung ihres Berufes eine melde- pflichtige Krankheit feststellen

Die Ernährung der Vögel war ein weiteres Thema an diesem Abend.
Die Unterschiede der drei Gruppen, Körnerfresser, Weichfresser und Necktarfresser, waren den meisten Teilnehmern bekannt. Jedoch waren gewisse Wissenslücken vorhanden bei den Vogelarten , die nicht zum Bestand der Vogelhalter-/Züchter gehörten.

Die Anatomie der Vögel wurde nur gestreift, da diese zur Allgemeinbildung eines jeden Vogelhalters gehören muß.

Der eigentliche Schwerpunkt des Abends war die Hygiene im Käfig, der Voliere oder in größeren Beständen.

Dazu gehören:
  • die regelmäßige Kontrolle der Futtermittel auf Schädlingsbefall. Auch ist das Mindesthaltbarkeitsdatum zu beachten

  • die Behausung der Vögel ist bei Körnerfressern 1 bis 2 mal wöchentlich und bei Weichfressern täglich zu reinigen

  • nach Möglichkeit sollten für jeden Käfig/Voliere eigene Arbeitsgeräte zur Verfügung stehen

  • kein Überbesatz und Vermeidung von Streß

  • die Futter- und Trinkgefäße sowie die Bademöglichkeiten sind täglich zu reinigen ein fester Arbeitsrythmus ist einzuhalten. Das heißt Altbestand vor Neuzugang

  • leicht verderbliches Futter, je nach Witterung, nach wenigen Stunden entfernen

  • Auch sind jährliche Kotproben der Vögel einem geeigneten Labor zuzuführen, um auszuschließen , daß die Vögel mit Parasiten oder Würmern befallen sind

Als nächstes Thema wurden Krankheiten und Krankheitsursachen besprochen. Krankheiten
sind nach ihren Ursachen wie folgt zu unterscheiden:

  • nichtinfektiöse und/oder haltungsbedingte Krankheiten

  • Kranke und verletzte Tiere sind generell sofort aus Verkaufsräumen zu ent- fernen, in einem dafür geeigneten Käfig o.ä. an einem, warmen und ruhigen Ort unterzubringen und schnellstens von einem Tierarzt zu behandeln

  • Viele Krankheiten entstehen häufig durch unsachgemäße Haltung und Pflege der Tiere, überbesetzte Anlagen, Streß, mangelnde Hygiene und Unterlassung der Kontrolle bei Bestandsveränderungen

  • Ein schlechtes und nicht artgerechtes Futter kann ebenfalls den Ausbruch von Krankheiten begünstigen

  • Zur Vorbeugung sollte immer darauf geachtet werden, daß jedes Futter genug Vitamine besitzt, wobei der Vitamin A-Bestand im Futter am wichtigsten ist

Nachdem die Vorbereitungen für die Prüfung abgeschlossen wurden, reisten Herr Christ und Herr Geitner vom BNA am Samstag, dem 15. Mai, extra aus Hambrücken nach Bietigheim-Bissingen an, um die Teilnehmer des Fort- und Weiterbildungsseminares noch über die neueste Gesetzeslage in der Vogelhaltung zu informieren. Anschließend wurde die schriftliche Prüfung abgelegt, welche normalerweise in der BNA-Geschäftsstelle in Hambrücken durchgeführt wird.

Nachdem die Fragebögen ausgewertet wurden, blieb man noch zu einem gemeinsamen Mittagessen, bei dem die Sachkundeausweise überreicht wurden. Die 25 Teilnehmer haben übrigens alle bestanden.